EFH-Gutachten

Zunächst erhalten Sie ein ordentliches Angebot eines Ingenieur-Büros, das in der Baukammer Berlin Mitglied ist. Nach schriftlicher Auftragserteilung durch die Bauherrenschaft erfolgt die Terminabsprache für die Untergrunduntersuchung. Eine Leitungs– und Munitionsfreiheit an den Bohrpunkten (bzw. im Baufeld) hat der Bauherr zu gewährleisten. Außerdem benötigen wir einen Lageplan oder Skizze des Grundstücks mit eingezeichnetem geplanten Haus – möglichst mit Höhenangaben in m NHN.

Im Zuge der Aufschlussbohrungen werden nun Bodenproben entnommen. Zur Feststellung der Lagerungsdichte bzw. Festigkeit des angetroffenen Bodens werden zusätzliche Rammsondierungen niedergebracht. Die gewonnenen Bodenproben werden danach im hauseigenen bodenmechanischen Labor untersucht.

Die Untersuchungstiefe richtet sich in Anlehnung an die DIN-Vorschriften nach der Art des geplanten Gebäudes (mit oder ohne Keller). Hierzu ist die Angabe der Gründungstiefe wichtig.

Im Baugrund-Gutachten stehen nun die erforderlichen Angaben für Planer, Architekt, Statiker und Baufirma.

Selbstverständlich enthält das Baugrund-Gutachten auch Angaben über die aktuellen Wasserverhältnisse im Untergrund bis zur Aufschlussendtiefe.