Einfamilienhaus

Benötigt man für den Bau eines Einfamilien- oder Reihenhauses ein Baugrundgutachten?
Ja, wenn man Schäden und Kosten vermeiden bzw. verringern möchte.

Was für Schäden können denn bei einem Einfamilien- oder Reihenhaus auftreten?
Hier eine kurze Aufzählung der häufigsten Schäden:
– Grundbruch
– Baugrubenschäden
– Setzungsschäden
– Abdichtungsschäden im Gründungsbereich

Mit Kosten sind doch sicher nur die Kosten im Schadensfall gemeint, oder?
Nein, ganz im Gegenteil. Durch ein Gutachten können unnötige Mehrkosten eingespart werden (z. B. in Form von zu dicken Bodenplatten).

Haftet nicht die Baufirma, der Architekt oder der Statiker für diese Schäden?
Nach DIN 18299 (§ 9 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A) hat der Bauherr das Risiko für die Boden- und Wasserverhältnisse allein zu tragen. Wir gehen davon aus, dass eine gute Baufirma immer auf einem Gutachten bestehen wird.

Wie geht denn nun eine Baugrunduntersuchung vor sich und was fürAngaben werden im Gutachten gemacht?
Zuerst wird der Baugrund durch Bohrungen und Rammsondierungen erkundet. Anschließend führen wir in unserem Labor bodenmechanische Analysen durch. In dem Gutachten stehen dann die von Architekten und Statikern benötigten Bodenkennwerte, Berechnungen und Gründungs-Empfehlungen und Angaben zum Grundwasser. Auch Angaben zur Versickerung des Regenwassers können beauftragt werden.