Auch hier steht der Bauherr in der Verantwortung. Durch schriftlichen Vertrag mit einem Planer oder Architekten könnte diese Verantwortung übertragen werden. Bitte informieren Sie sich dazu.
Wir empfehlen für weitere Informationen zum Thema kampfmittelfrei Bauen folgende Webseite:
https://www.kampfmittelportal.de
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Stellungnahme der Polizei Brandenburg aus der Abteilung für Kampfmittel nicht automatisch eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist. Es ist die Stellungnahme zu lesen und deren Inhalt zu beachten!*
2022 waren wir als Baugrundgutachter von einem Bombenfund in Berlin betroffen. Die Bombe befand sich genau an unserem Bohrpunkt. Zum Glück haben wir damals vorher den Bohrpunkt von einer Kampfmittelfirma vermessen lassen und den Bohrpunkt verlegt.

*Erläuterungen:
Steht zum Beispiel in der Stellungnahme, dass zur Beplanung des Gebietes keine grundsätzlichen Einwände bestehen, heißt das nicht, dass die Polizei Ihnen bescheinigt, dass das Gebiet kampfmittelfrei ist.
Wenn bei konkreten Bauvorhaben bei Notwendigkeit eine Munitionsfreiheitsbescheinigung beizubringen ist, bedeutet diese Aussage nicht, dass eine Notwendigkeit nicht festgestellt wurde.
Vor allem nicht, wenn im Satz danach steht, dass die für das Baugenehmigungsverfahren zuständige Behörde auf der Grundlage einer vom Kampfmittelbeseitungsdienst erarbeiteten Kampfmittelverdachtsflächenkarte über diese Notwendigkeit entscheidet.
Nun erstellen wir das Baugrundgutachten meistens, bevor eine Baugenehmigung vorliegt oder beantragt wurde und bevor der Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Kampfmittelverdachtsflächenkarte erarbeitet hat. Wenn Sie uns also die Kampfmittelfreiheit nicht garantieren können, lassen wir unsere Bohrpunkte von einer Kampfmittelfirma freimessen (hier fallen dann natürlich zusätzliche Kosten an), denn wir spielen nicht mit dem Leben unserer Mitarbeiter!