… Dringend ratsam ist ein Baugrundgutachten nicht nur bei großen Gebäuden, sondern auch schon bei Einfamilienhäusern. Es kann nachträglich zu Schäden kommen, wenn der Baugrund nicht genügend vor dem Baubeginn erkundet wurde.
Mögliche Schäden können verursacht werden durch:
– Setzungen, die kleine Risse (Schönheitsfehler), aber auch Schäden an tragenden Teilen verursachen können.
– Beim Grundbruch kommt es zur Überbelastung des Bodens durch das Gebäude und somit zu einer seitlichen Veränderung. Daraus resultiert dann eine Schiefstellung des Gebäudes wie beim Schiefen Turm von Pisa.
– Die Nichtbeachtung des höchsten möglichen Grundwasserstandes (HGW) oder von Stau– und Schichtenwässern kann ebenfalls zu Schäden führen wie Setzungen, hydraulischer Grundbruch, Vernässungsschäden.
Wie geht der Gutachter vor? Mittels Bohrungen und Rammsondierungen sowie durch Laboranalysen von Bodenproben erkundet er den Baugrund. Auf dieser Basis kann er die von Architekten und Statikern benötigten Angaben in Form von Kennwerten, Berechnungen und Gründungsempfehlungen liefern. Somit ist der Bauherr vor unliebsamen Überraschungen sicher.