Wasserschäden kosten nicht nur Geld, sondern auch Nerven!
Abdichtungsschäden im Gründungsbereich zeigen sich in Form von Durchfeuchtungen bis zu tropfenförmigen Wasseraustritten an Wänden und Sohlflächen. Besonders häufig kommen solche Schäden im Bereich des Wohnungsbaus bei Einzel- und Reihenhäusern vor.
Sie schmälern nicht nur die Raumnutzung bis hin zur völligen Unbrauchbarkeit, sondern zerstören auch die Bausubstanz als solche.
Die Nichtbeachtung des höchsten Grundwasserstandes (HGW) oder aber von Stau- bzw. Schichtenwässern kann ebenfalls zu Schäden führen, deren Sanierungskosten in keiner Relation mehr zu den Kosten für ein Gutachten stehen.
Die DIN 18533-1 regelt
die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.
Dieses Dokument gilt für die Abdichtung:
– gegen Bodenfeuchte;
– gegen nicht drückendes Wasser;
– gegen von außen drückendes Wasser;
– gegen nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken;
– gegen Spritzwasser am Wandsockel;
– gegen Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden.
Dieses Dokument darf auch für erdüberschüttete unterirdische Bauwerke angewendet werden, sofern diese in offener Bauweise errichtet werden.